AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Kataloge, Preislisten, Offerten Sämtliche Angebote in Katalogen und Preislisten erfolgen unverbindlich und können von uns ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Insbesondere behalten wir uns das Recht vor, nach Bedarf jederzeit Preis- änderungen vorzunehmen. Enthalten unsere Offerten keine ausdrücklichen Bindefristen, sind sie in Bezug auf Preis und Lieferzeit für uns freibleibend. 1.2 Zeitpunkt des Vertragabschlusses und Vertragsumfang Ein Auftrag ist erst dann erteilt, wenn er von uns schriftlich bestätigt worden ist. Für den Vertragsinhalt ist ausschliesslich unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.

2 Lieferung

2.1 Lieferfrist Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist und ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versand bereitschaftsmeldung an den Besteller abgesandt worden ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus. 2.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen a) wenn uns die für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Angaben nicht rechtzeitig zugehen, weitere technische Abklärungen notwendig werden und/oder durch den Käufer nachträglich Änderungen vorgenommen werden, die eine Verzögerung der Lieferung oder Leistung verursachen. b) wenn unvorhergesehene Hindernisse auftreten, die wir nicht abwenden können, ungeachtet ob sie bei uns, beim Käufer oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Boykotte, Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsaufstände, erhebliche Betriebsstörungen, Mobilmachung, Naturereignisse und andere Fälle von höherer Gewalt, ferner die verspätete Zulieferung von Rohmaterialien und Halb- und Fertigfabrikaten, Ausschussproduktion von wichtigen Werkstücken oder bei behördlichen Massnahmen. Dauert dieser Zustand länger als zwei (2) Monate, so sind wir berechtigt, ohne irgendwelche Entschädigungspflicht gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurückzutreten. 2.3 Lieferverzug Die durch uns nicht eingehaltene Lieferfrist berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach Ablauf einer von uns schriftlich angesetzten Nachfrist nicht erfolgt ist. Jeder Schadenersatzanspruch des Käufers, wegen verspäteter Lieferung, Nichtlieferung oder Rücktritt, ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Eine Lieferverzögerung berechtigt den Käufer nicht zu Schadenersatz, zur Forderung einer Konventionalstrafe oder zur Annullierung des Auftrages.

3 Preise und Zahlungskonditionen

Die Preise und Zahlungskonditionen ergeben sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise in Schweizerfranken, unverpackt, ab Werk, netto ohne Abzug und ohne die schweiz. Mehrwertsteuer. Weiter sind weder Montage, Installation oder Inbetriebnahme inbegriffen. Vorbehältlich abweichender Abreden werden dem Besteller im Zahlungsverzug alle Folgekosten sowie ein Verzugszins ab Verfalldatum der Faktura berechnet, dieser liegt mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweiz. Nationalbank. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht werden, oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglichen.

4 Gefahrenübergang

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über. Der Transport erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers, für Transportschäden übernehmen wir keine Haftung.

5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Wir sind berechtigt, für die dem Käufer ge- lieferte Ware einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen, wobei der Käufer verpflichtet ist, bei der Eintragung mitzuwirken, falls dies erforderlich ist.

6 Gewährleistung

6.1 Rügepflicht Der Käufer hat die Lieferungen und Leistungen innert acht (8) Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen und uns eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. 6.2 Gewährleistungsfrist Die Gewährleistungsfrist für unsere Produkte beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung ab Werk. Wird der Versand, die Abnahme oder die Montage aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach der Meldung der Versandbereitschaft. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn vom Käufer selbst oder von Dritten unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden, oder wenn der Käufer, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadenminimierung trifft (im Zweifelsfall ist das Getriebe stillzulegen) und uns Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. 6.3 Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung Wir verpflichten uns, auf schriftliche Aufforderung des Käufers hin, alle Teile der Lieferung, die nachweisbar in- folge schlechten Materials, fehlender Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir tragen die in unserem Werk anfallenden Kosten der Nachbesserung. Ist die Nachbesserung nicht in unserem Werk möglich, so werden die damit verbundenen Kosten (Transport-, Personal-, Reise-, Aufenthalts-Kosten sowie die Kosten für den Ein- und Ausbau der defekten Teile) sofern sie die üblichen Kosten übersteigen, vom Käufer getragen. Als unüblich gelten insbesondere die zusätzlichen Kosten wegen Nacht-, Überzeit- oder Wochenend-Arbeiten, die auf Wunsch des Käufers entstehen. Das gleiche gilt für zusätzliche Transportkosten, die auf Wunsch des Käufers zur beschleunigten Abwicklung der Arbeiten entstehen. 6.4 Ausschlüsse von der Haftung für Mängel Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind. Es betrifft dies alle Gründe die wir nicht zu vertreten haben, z.B. natürliche Abnützung, mangelhafte Wartung, Missachtung der Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische oder elektrolytische Einflüsse, nicht von uns ausgeführte Arbeiten, usw. 6.5 Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche Wegen Mängel an Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Käufer keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziffer 6.1 – 6.3 ausdrücklich genannten. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits, jedoch gilt er für rechtswidrige Absicht oder grober Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht, wenn ihm zwingendes Recht entgegensteht. 6.6 Haftung für Nebenpflichten Für Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Beratung oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haften wir nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

7 Geschäftsbedingungen des Käufers

Wir anerkennen keine anderen Geschäftsbedingungen als unsere eigenen. Der Besteller verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.

8 Abänderung

Abänderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu deren Rechtsgültigkeit der schriftlichen Form.

9 Erfüllung und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Grüningen. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten für beide Parteien ist Hinwil. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an dessen Sitz zu belangen. Als anwendbares Recht gilt das materielle schweizerische Recht.

Ausgabe Februar 2020

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